AGB

FÜR SCHULUNG DER JETBOARDS/E-ISUP

  • 1. Teilnahme

a)Teilnehmen an den Schulungen (schließt auch SUP-Vermietung ein) von jetboard.EXPERIENCE kann jeder ab einem Alter von 14 Jahren.. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Teilnahme erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes
  • Der Teilnehmer erklärt, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen seine Teilnahme bestehen (dies schließt auch z.B. Zuckerkrankheit, Epilepsie u.ä. ein)
  • dass er im Besitz eines Freischwimmer-Zeugnisses ist und sich mindestens 15 Minuten frei schwimmend über Wasser halten kann.
  • Für Minderjährige ist das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten (alternativ die Teilnahme der/der Erziehungsberechtigten) erforderlich. Das Fahren der Jetboards ist ab einem Alter von 14 Jahren gestattet
  1. b) Eine Teilnahme unter Alkoholeinfluss ist nicht möglich. Sollte die verantwortliche Leitung feststellen, dass Teilnehmer alkoholisiert sind, kann er diese vom Schulung ausschließen bzw. die Schulung abbrechen. Eine Rückerstattung der geleisteten Beiträge ist nicht möglich. Mögliche Regressansprüche bei Schulungsabbruch anderer Teilnehmer gegenüber dem alkoholisierten Teilnehmer gehen zu dessen Lasten.

 

  • 2. Anmeldung/Buchung

Anmeldungen/Buchungen müssen über das Buchungssystem auf unserer Homepage www.jetboard-rostock.de oder direkt an unserem Standort in 18119  Rostock-Warnemünde getätigt werden.                      .

Mit der Anmeldung/Buchung werden unsere AGB und Teilnahmebedingungen anerkannt. Mit der Online-Buchung wird der gewünschte Vertrag verbindlich.

 

  • 3. Zahlung

Der vereinbarte Betrag für die Schulung (geführt oder allein oder bei nicht vollzähligem Erscheinen) ist auf jeden Fall vor Schulbeginn auf das von uns genannte Konto von jetboard.EXPERIENCE zu überwiesen oder vor Ort in bar zu entrichten.

 

  • 4. Rücktritt und Ausfall
  • Rücktritte sind kostenfrei möglich, wenn ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann
  • Rücktritte vom Anmeldetermin bis 14 Tage vor der Schulung erfordern eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Preises.
  • Rücktritte von weniger als 10 Tagen eine Gebühr von 50%.
  • Bei Rücktritt zwei Tage (48H) vor Schulung kann keine Rückerstattung erfolgen.

Dies gilt auch für die Vermietung.

Die planmäßige Durchführung der Schulung kann in Fällen höherer Gewalt, Starkwind ab 6 Beaufort, Hagelschauer, Kälteeinbruch oder Gewitter der sicheren Durchführung der Leistung entgegen stehen, in Folge dessen muss die Schulung aus Sicherheitsgründen kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

Bei Krankheit oder Unfall der verantwortlichen Leitung kann ebenfalls eine Absage erteilt werden. Jeder Teilnehmer erhält einen Gutschein für die gebuchte Leistung.

 

  • 5. Änderungen

Änderungen im geplanten Schulungsverlauf sind nicht immer auszuschließen. Insbesondere bei entsprechender Wetter oder Wasserlage oder aus anderen Gründen der Sicherheit kann nach Rücksprache mit den Teilnehmern ein Ersatztermin festgelegt werden. 

 

  • 6. Haftung

Jetboard.EXPERIENCE haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Leistungsbeschreibung.

Die Teilnahme an einem Schulung bei jetboard.EXPERIENCE erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Restrisiko ist nicht gänzlich auszuschließen, da es sich hierbei um eine Natursportart handelt.

Jeder Teilnehmer hat daher die Pflicht, selbst eine entsprechende Vorsorge zu tragen (schwimmsicher, Unfall- und Haftpflichtversicherung usw.). Schwimmwesten und Helme werden bereitgestellt.

Jetboard.EXPERIENCE übernimmt bei Ihren Veranstaltungen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der Anfahrt, des Kursbetriebes, der Tour bzw. während des Transportes von Boards und Material.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

Teilnehmer haften für Diebstahl oder Schäden an der Leihausrüstung in Höhe des aktuellen Neuwertes, die durch sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.

  • 7. Risiken des Fahren der Jetboards und des E-iSUP

Wir versuchen Sie nach Ihrem Können und Ihren Voraussetzungen, die Sie uns nennen so zu beraten und zu betreuen, dass Sie Ihre Jetboard-Schulung möglichst ohne Stress unternehmen können. Jetboard fahren und Stand-Up-Paddeln ist allerdings ein Wassersport und so kann es bei allen Schülern vorkommen, dass sie vom Board fallen. Jetboard.EXPERIENCE übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Kleidung, die durch Stürze vom Board entstehen. Wir empfehlen in jedem Fall trockene Kleidung am Ufer bereit zu halten oder im Neopren-/Trockenanzug zu fahren/paddeln.

  • 8. Dauer der Schulung

Unsere Schulung wird zielorientiert durchgeführt. Dabei legen wir großen Wert auf den Erfolg und Spaß aller Teilnehmer. Die eigentliche Fahrt und Schulung dauert zwischen 20-90 Minuten, je nach dem für welche Dauer der Schulung sie sich entschieden. Wir planen für die Fahrt zum Abfahrtbereich und die erste Einweisung 20 Minuten ein. Sobald die erste Einweisung erfolgt ist beginnt die gebuchte Dauer der Schulung.

  • 9. Ausrüstung

Der Teilnehmer bekommt für die Dauer der Schulung das nötige Material (Helm, Schutzweste) kostenfrei und für einen Neoprenanzug als Leihgabe für 10€ gestellt. Dazu gehören beim Jetboard ein Board, eine Leash und der Handgriff/Pedal je Teilnehmer. Bei einem E-iSUP gehört das Board, ein Paddel und das Leash . Jetboard.EXPERIENCE verpflichtet sich dem Teilnehmer vollumfänglich funktionierendes Material zur Verfügung zu stellen, der Teilnehmer verpflichtet sich mit dem Material sorgsam umzugehen und sämtliches Material nach Ende der Schulung dem Ausrichter auszuhändigen. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung am Material bzw. Verlust des Materials haftet der Verursacher für die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung. Für Schäden an Dritten oder Schäden die durch unsachgemäße Nutzung entstehen übernimmt jetboard.EXPERIENCE keine Haftung.

 

  • 10. Schäden und Mängel

Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Der Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für weiteres Verhalten abzuwarten.

 

  • 11. Verleih von SUP-Ausrüstung

Ausrüstung kann bei uns für die private Nutzung geliehen werden. Kunden haften für Diebstahl oder Schäden an der Leihausrüstung in Höhe des aktuellen Neuwertes, die durch sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Eine Kaution kann eingefordert werden.

 

  • 12. Anweisungen des Leiters

Anweisungen der verantwortlichen Leitung ist in jedem Fall Folge zu leisten. Es wird erwartet, dass mit der Natur sorgsam umgegangen wird. Bei grob ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder Unversehrtheit der Teilnehmer, des Betreibers oder der Veranstaltung gefährdet kann ein Teilnehmer nach Ermahnung durch die verantwortliche Leitung vom weiteren Verlauf ausgeschlossen werden. 

 

  • 13. Alkoholverbot

Alkoholkonsum ist vor und während einer Schulung oder einer anderen unserer Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen untersagt. Die verantwortliche Leitung behält sich vor, offensichtlich alkoholisierte Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Siehe hierzu auch Punkt 1.b)

 

  • 14. Mithilfe der Teilnehmer

Boardverladung und Wassern der Boards erfordern die Mitarbeit aller Teilnehmer. Ebenfalls verpflichten sich die Teilnehmer, die Boards, Paddel und Zubehör in gleichsauberen Zustand zurück zu geben, in dem sie es zu Beginn erhalten haben.

 

  • 15. Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

  • 16. Fotos und Videomaterial

Während unserer Schulung oder Veranstaltung können von den Teilnehmern Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese können von jetboardEXPERIENCE für Werbe- oder andere kommerzielle Zwecke genutzt werden. Bei gewünschter Nichtveröffentlichung bitten wir dies vor Beginn der Schulung/Veranstaltung ausdrücklich zu kommunizieren.

 

  • 17. Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. Alle anderen Angaben entnehmen sie bitte dem BGB